Nach der EU- Quecksilberverordnung darf Amalgam nicht mehr bei Kindern unter 15 Jahren und bei Schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden.
Als zuzahlungsfreie Leistung stehen jetzt auch Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich zur Verfügung.
Seit über 30 Jahren sind wir bereits eine „amalgamfreie“ Praxis und können diese wichtige neue EU-Entscheidung nur begrüßen, auch wenn wir uns über ein generelles Amalgamverbot für Alle mehr gefreut hätten.
Allergiefreie und langzeitbewährte Keramikversorgungen können bereits seit langem eine gute Lösung für die Wiederherstellung der Kaufunktion darstellen.
In unserer Praxis verwenden wir das CEREC-Verfahren, welches in nur einer Stunde den Zahn wieder vollständig wieder herstellt. Alles in nur einer Sitzung ohne lästigen Abdruck.
Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichleiten.
Sie haben die Wahl